Gesellige oder gesellschaftliche Veranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts, die gewisse Voraussetzungen erfüllen, sind sowohl von der Körperschaftsteuer als auch von der Umsatzsteuer befreit. Nachfolgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:
Im konkreten Einzelfall ist der lokale Wettbewerb (im räumlichen Nahbereich) zu prüfen. Ein ursprünglich unentbehrlicher Hilfsbetrieb kann in weiterer Folge auch ohne Änderung seiner Tätigkeit ein entbehrlicher Hilfsbetrieb werden, wenn nachträglich im lokalen Tätigkeitsbereich ein ursprünglich nicht bestehender abgabenpflichtiger Betrieb ähnlicher Art entsteht.
Ein zu berücksichtigendes europäisches oder internationales Vereinsrecht gibt es nicht zu beachten.
Zögern Sie nicht, kreative Elemente oder persönliche Anekdoten einzubinden, um die Botschaften verfassen noch eindrücklicher zu gestalten.
Was alles bei der Erstellung von Statuten zu beachten ist, wollen wir hier anhand von auf einen gemeinnützigen Kulturverein angepassten Musterstatuten erklären.
Eine besondere Stellung nehmen hier die „kleinen Vereinsfeste“ ein, auf die hier näher eingegangen werden soll.
Es gibt gemeinnützige und nicht gemeinnützige Vereine. Nicht jeder Verein ist, bloß weil er nicht auf Gewinn orientiert ist, auch gemeinnützig. Als gemeinnützig gilt ein Verein, der ausschließlich und unmittelbar Zwecke erfüllt, mit denen die Allgemeinheit auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet gefördert wird.
Veranstalten mehrere gemeinnützige Körperschaften gemeinsam ein Fest, ist das Vorliegen eines entbehrlichen Hilfsbetriebs auf Ebene der jeweiligen Körperschaft zu prüfen, wobei für jeden Beteiligten die gesamte Stundenanzahl der geselligen Veranstaltung zu berücksichtigen ist.
Hier soll so umfassend wie möglich das Vereinsziel beschrieben werden. Um als gemeinnütziger Verein anerkannt zu werden, muss jeder der Vereinszwecke gemeinnützig sein. Nicht jeder Vereinszweck muss verfolgt werden, allerdings darf kein anderer Zweck verfolgt werden als hier angegeben.
Dies gilt aber nur dann, wenn der fremde Dritte direkt an die Gäste seine Speisen verkauft. In diesem Fall gilt dieser Verkauf nicht als Teil des Vereinsfestes. Unterhaltungsdarbietungen dürfen ausschließlich durch regionale und der breiten Masse nicht bekannte Künstler erfolgen. Werden Musikgruppen oder andere Künstlergruppen für die Durchführung von Unterhaltungsdarbietungen here beauftragt, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass diese regional und der breiten Masse nicht bekannt sind, wenn der übliche Preis, den diese Musikgruppe oder Künstlergruppe normalerweise für ihre Auftritte verrechnet, one thousand € pro Stunde nicht überschreitet.
Und auch hier gilt: Es soll jede nur erdenkliche Möglichkeit zur Aufbringung der finanziellen Mittel angeführt werden. Nicht alle hier angeführten Möglichkeiten zur Finanzierung des Vereinszwecks müssen wahrgenommen werden.
Falls die Kantine bis nach Mitternacht geöffnet sein sollte, zählt dies jedoch nicht als zweiter voller Tag, wenn die Kantine noch während dieser Nacht geschlossen wird.
Gesellige oder gesellschaftliche Veranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts, die gewisse Voraussetzungen erfüllen, sind sowohl von der Körperschaftsteuer als auch von der Umsatzsteuer befreit. Nachfolgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:
Das Körperschaftsteuergesetz legt die steuerlichen Bestimmungen und Verfahren fileür diese Rechtsträger fest und definiert, wie deren Einkünfte besteuert werden.
Es ist nicht nur eine Frage des Stils, sondern auch eine Gelegenheit, die Verbundenheit mit dem Verein zu zeigen und die Gäste angemessen willkommen zu heißen.